Leitlinien der EU-Kommission zum EU-Grenzmanagement wegen des Coronavirus

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Die EU-Kommission hat am 16. März 2020 im Hinblick auf das Coronavirus rechtlich nicht bindende Grundsätze zur wirksamen und koordinierten Grenzverwaltung beschlossen, durch welche der Gesundheitsschutz gewährleistet, lebenswichtige Güter wie Nahrungsmittel und Medizinprodukte weiterhin EU-weit zur Verfügung stehen und unterschiedliche Grenzregelungen der Mitgliedstaaten verhindert werden sollen. Die Leitlinien richten sich auf gesundheitsbezogene Maßnahmen, den Schutz des Waren- und Dienstleistungsverkehrs sowie der EU-Außen- und Binnengrenzen.

LKT Rundschreiben Nr. 173/2020 [PDF-Dokument: 75 kB]

18.03.2020